Godhart Helling von Siegen, Schultheiß zu Niederhadamar (Nydernbademar), Meister [...] , Schöffe daselbst, und Schnider Henne, Schöffe zu Hadamar (Obern Hademar), bereden eine Sühne zwischen Nygeln Creistgen und Grede, seiner Hausfrau, und ihren Erben einer- und Heinz Eckart, Henne Eckart und Katherine, + Peder Horelbachs Hausfrau, alle Geschwister und deren Erben andererseits wegen der Erbschaft, die + Deill Eckart an Christgen seinen Schwiegersohn und Grede, dessen Hausfrau, seine Tochter, verkauft hatte, die jedoch auf alle Ansprüche verzichten.
[um 1490]
14[9 . ] nach gewonheit, des Steiffts zu Tryer off deinstag noch sant Paulus tag bekerung
Gericht Niederhadamar
Ausfertigung Pergament Siegel ab, rechter Rand abgeschnitten. Im Einband des Zinsregisters. Abt . 1008 a Nr. 182.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3827390