Contz Weber Schultheiß und 2 benannte Schöffen zu Bingenheim beurkunden den Besitzstand des Altares Uns. L. Frauen, St. Margarethae und St. Bernhardi in der Kapelle zu Bingenheim (Gemarkungen Bingenheim und Blofeld) und daß das Patronatsrecht des Altars (gegenwärtiger Inhaber der Priester Peter Schotthin) dem jeweiligen Herren von Bingenheim ev. dem ältesten von mehreren zustehe. Gesiegelt hat der Junker Hermann von Hohenweisel Amtmann zu Bingenheim.
1423 November 11
nicht beglaubigte Kopie 16. Jh, Moder, in duplo
fehlt
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3825542