Revers des Adam Wais von Fauerbach bezüglich der Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda
1551 November 23
Gebenn in unser stadt Fulda montags nach praesentationis Marie im funffczehenhundertenn ein unnd funffczigsten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse Weise von Fauerbach)
Adam Wais von Fauerbach (Weisz vonn Feurbach) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Obernn Daurnheim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Daurnheim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Biegenheim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Type | Name | Access | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3818190