Revers Georg Christophs von und zu Buchenau und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit zehn Gulden Manngeld und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda
1608 Juni 09
Geben in unser statt Fuldt montags den neunden iunii im sechtzehenhundert undt achten iahr
R I b Fulda (Lehenreverse von Dörnberg)
Georg Christoph von und zu Buchenau (Buchenauw), Johann Georg Schenck zu Schweinsberg (Schweinszburgk), Volpert Riedesel zu Eisenbach der Mittlere und Eitel von Berlepsch bestätigen für sich, ihre namentlich genannten Ehefrauen und Klara Anna von Cramm (Cram) geborene von Dörnberg (Döringbergk) die Belehnung mit zehn Gulden Manngeld, dem halben Zehnten und einem Gut in Hausen (Hausenn) [Ortsteil von Oberaula] bei Oberaula [Gem. im Schwalm-Eder-Krs.] sowie dem Dorf und Gericht Bisses (Bises) [Ortsteil von Echzell] bei Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, vier anhängende Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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