Güterübertragung durch das Kloster Helmarshausen an Heinrich Schultete.
1426 Juli 25
ipso die Jacobi apostoli
A II, Kloster Helmarshausen
Abt Wilhelm von Helmarshausen überlässt in Erbpacht Heinrich Schultete und dessen Erben eine halbe Hufe Land, die im Oberfeld liegt (gelegen in dem overen veldere) und zum Pfründengut gehört, solange sie in Helmarshausen wohnhaftig und Bürger sind. Der Pachtzins beträgt einen halben Malter marktgängigen Korns, halb Roggen, halb Hafer, nach Geismarer Maß, der jährlich zwischen Michaelis und dem nächstfolgenden Martinstag an das Kloster Helmarshausen zu entrichten ist.
Aussteller
Ausf. Perg., angehängtes Siegel ab
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3806455