Aus Anlass eines unzulässigen Fleischverkaufs des Juden Liebkind aus Höchst [an der Nidder] an die Juden in Lindheim erlassenes Verbot der Ganerbschaft Lindheim an die Judenschaft daselbst, von fremden Juden Fleisch anzukaufen.
1657
F 23 A Nr. 626/2 Bl. 90v
Abschrift der Verordnung von 1657 September 4/14
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