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HHStAW Bestand 40 Nr. U 133

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Hermann, Ruker, Ludwig, Heinrich, Burtheit und Meckela, Söhne und Töchter des + Hartlieb genannt von Brechen, verzichten nach Beratschlagung mit ihren untengenannten Herren und Freunden mit Halm und Mund auf alles Recht, das ihnen aus dem Streit, den ihr Vater wegen der durch ihren Oheim ('patruum') Ruker, Priester ('sacerdotem') von Brechen, hinterlassenen und durch diesen letztwillig dem Dekan und Kapitel des Stifts Limburg, Trierer Diözese, vermachten Güter mit demselben Stift geführt hat, oder sonst zustehen könnte. Sie richten darüber mit dem Stift sowie dessen Dienern und Freunden eine Sühne ('composicionem et suonam') auf. Außerdem anerkennen sie, daß sie gewisse Güter in der Gemarkung der Stadt ('oppidi') Villmar und der Dörfer Ober- und Niederbrechen inner- und außerhalb der Dörfer, an Zinsen, Hofstätten, Äckern oder sonstwie, die sie mit den Gütern, die ihre Base ('amata nostra') Meckela von Brechen an dasselbe Stift verkauft hat, ungeteilt besaßen, nunmehr von diesen aufgesuchten und aufzusuchenden Gütern mit Dekan und Kapitel des Stifts abzuteilen haben. Sie versprechen, diese Sühne, die die Ritter Heinrich genannt Specht von Bubenheim und Peter von Limburg von seiten des Stifts und die Ritter Heinrich von Engingassen und Ludwig von Cleeberg von ihrer Seite vorgenommen haben, stets zu halten und nichts dagegen zu unternehmen. Andernfalls soll ihnen durch den Edlen Luther, Herrn von Isenburg, unter dessen Herrschaft ('dominio') sie leben ('degimus'), und durch dessen Freunde oder einen der Seinen nicht geholfen werden, sondern dieser und alle seine Leute ('amici seu posteri') dem Stift beistehen und die Aussteller zur Abhilfe zwingen. - 'Acta sunt hec' vor dem edlen Junker Wilhelm von Braunsberg ('Brunis-') genannt Burner, Amtmann ('officiato') des genannten Herrn von Isenburg, Luther genannt Eppe, Edelknechten, und vielen anderen glaubwürdigen Personen. - Siegel des Luther, Herrn von Isenburg, der sich zu obiger Verpflichtung bekennt.

Datierung

1332 März 30

Originaldatierung

D. feria secunda proxima post dominicam letare 1332

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel, Durchmesser 3,5 cm, im gerauteten Siegelfeld gelehnter Schild mit zwei (vertieft wiedergegebenen) Balken, darüber ein Kübelhelm, der mit sechs radförmig angeordneten Fähnchen besteckt ist, die ebenfalls die zwei Balken zeigen Umschrift: '+ S(IGILLVM) LVTHERI D(OMI)NI DE ISINB(VR)G'. - Rückvermerke (15. Jh.): 1. 'De ambabus Brechen'. 2. 'Littera quare domini sunt concordati de aliquibus bonis in ambabus Brechen'. - Kopie vom 26. März 1764, beglaubigt und besiegelt von den Kurmainzer Regierungsregistratoren Joseph Anton Hartmann, Anselm Casimir Menshengen und Johann Paul Hartung W 40 Kopiar 6. - Kopie Corden II § 406

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 198

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde