Verordnung, dass Zigeuner geprüft werden müssen, ob auch keine anderen Personen sich unter ihnen befinden, bevor sie Reisepässe ausgestellt bekommen
Gießen, 1821 Dezember 8
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3656033