Verordnung: Beim Hessischen Militär sind zur besseren Unterscheidung Epauletten (Schulterstücke) eingeführt worden, jedoch haben bei den Jagduniformen vom Oberförster und Teichmeister an abwärts alle diese Abzeichen einschließlich der Federbüsche und Kordeln zu unterbleiben
Darmstadt, 1809 Februar 25
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3655944