Streitschlichtung zwischen Kloster Breitenau und den Männern des Dorfes Dörnhagen durch Amtsträger und Mannen des Landgrafen Ludwig von Hessen.
1414 August 22
Datum et actum Cassel feria quarta proxima an(te) diem beati Bartholdomei apostoli anno domini millesimo quadringentesimo decimoquarto
A II, Kloster Breitenau
Die genannten Räte, Amtleute, Mannen und Diener des Landgrafen Ludwig von Hessen bekennen, dass vor ihnen der Breitenauer Abt Heinrich von Wolfershausen, der Konvent des Klosters Breitenau sowie die Männer des Dorfes Dörnhagen erschienen sind, um ihren Streit um Zehnte in Dörnhagen und in der Feldmark schlichten zu lassen. Der Abt trägt vor, dass alle Männer des Dorfes zehntpflichtig seien, diese hätten aber von einigen Äckern keinen Zehnten bezahlt. Darauf antworten die Männer des Dorfes, die Felder seien zwar dem Abt zehntpflichtig, sie hätten aber viele Äcker lange Jahre unwidersprochen zehntfrei besessen. Die Aussteller entscheiden: Die Männer von Dörnhagen werden verpflichtet, auch von den Äckern, die sie zehntfrei zu besitzen glaubten, den Zehnt an das Kloster Breitenau zu zahlen, es sei denn, sie könnten die behauptete Zehntfreiheit durch eine Urkunde oder glaubwürdiges Zeugnis beweisen. Sie beteuern, dies nicht beibringen zu können.
Tale von Ewen, Heinrich von Holtzheim, Wolf von Wolfershausen, Eckhard von Potenford, Hermann von Holzhausen, Wulmerkusen, Heinrich Kirchaff
Ausf. Perg., deutsch, 7 angehängte Siegel, Nr. 4 ab und beiliegend
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3586384