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HHStAW Bestand 115 Nr. U 10

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Diether Graf zu Katzenelnbogen schlichtet einen Streit zwischen seinen Blutsverwandten Gerhard Grafen zu Diez und Diether Herrn zu Molsberg, wegen der Gerichtsbarkeit zu Brechen und Schönberg, wonach der Graf und sein Amtmann keinem Gerichte in Brechen vorsitzen soll, sondern bei einem begangenen Morde soll er in das Dorf kommen und in das Haus oder die Scheuer des Täters 3 mal einhauen, worauf die Leute des Dorfes damit fortfahren sollen. Ein Dieb soll ihm zugeführt werden; darauf soll ihn der Graf in Gegenwart von 12 Leuten des Dorfes hängen lassen Der Graf soll auch kein Ablager in Brechen haben. In Schönberg soll dem Herrn von Molsberg nur die Markgerichtsbarkeit, alle übrige Gerichtsbarkeit dem Grafen zustehn.

Datierung

1270 Juli 31

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Original, Pergament, Siegel des Ausstellers mit Rücksiegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde