Revers Hans Hermanns von Uffeln bezüglich der Belehnung mit Gütern in Willershausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda
1631 April 08
Geben in unßer stadt Fuldt den achten aprilis im sechtzehenhundert ein undt dreyßigsten iahr et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse von Boventen (v. Gitelde))
Hans Hermann von Uffeln bestätigt in Vormundschaft der namentlich genannten Töchter seines verstorbenen Schwagers Heinrich von Gittelde die Belehnung mit dem Dorf, Kirchlehen und Zehnten in Willershausen (Wildershausen) [Gem. Kalefeld, Lkr. Northeim], dem Kirchlehen in Langenholtensen (Holtzhausen) [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim] bei Northeim, eineinhalb Hufen und sechs Morgen Land vor der Stadt Northeim (Northeimb) [Gem. im Lkr. Northeim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Hermann von Hundelshausen (Hundelßhausen)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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