Verordnung: Trotz des Edikts vom 9. März 1763 und der Verordnung vom 18. Mai wegen der Verfolgung und Bestrafung des Raubs- und Diebes-Gesindels hat dasselbe in der letzten Zeit beträchtlich zugenommen und viel Straßenraub verübt. Auf die Bestrafung der Personen, welche dem Gesindel Vorschub leisten, wird besonders hingewiesen
Gießen, 1774 Mai 5
nur Xerokopien
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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