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uff den tagk wie obgeschrieben stehet (mitwochen noch dem sontage Exaudi)
Gerhard Ruser v. Buseck bekundet: Landgraf Heinrich III. v. Hessen hat ihm gem. inseriertem Lehnsbrief gleichen Datums (Nr. 145) sein Erbteil an einem Hof zu Alten-Buseck zu einem Mannlehen verliehen. Dafür hat er ihm den Lehnseid geleistet.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, Schrift teilweise etwas verblasst; an Pergament-Streifen anhang. Siegel leicht beschädigt (etwas abgerieben). Jahreszahl versehentlich quadringentesimo primo, Ein Vergleich mit Lehnsbrief zeigt, dass es qudringentesimo septuagesimo primo heißen muss. Urkunde war StAD, A 5 Nr. 48/9
Regest: Lindenstruth, Urkunden, S. 232f. Nr. 61 Anm.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3536058