1609 Mai 11
Kaiser Rudolf II., zur Verhinderung der zunehmenden Entfremdung von Adelsgütern, bes. durch Mächtigere, und der abnehmenden Dienst- und Steuerleistung des Adels gegenüber dem Reich, privilegiert die Mittelrheinische Reichsritterschaft a) mit der Steuerbarkeit ihrer Güter allein zur Ritterkasse b) mit dem Verkaufs- oder Abtriebsrecht (jus retractus) beim Übergang freiadliger Güter an höhere oder niedrigere Stände im Kanton
Insert in Nr.33a
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
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Original | Urkunde |
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