Verurteilung der Ehefrau des Juden Lew (Löw) zu Michelstadt zu einer Buße von einem halben Reichstaler zugunsten der Pfarrkirche zu Michelstadt durch die erbach-fürstenauische Kanzlei, weil die Jüdin am Sonntag in der Frühe in ihrem Garten Kappeskraut gesetzt und daduzrch den Sonntag entheiligt habe.
1646
C 1 B Nr. 107 S. 106
Eintrag ins Amtsprotokoll von 1646 Juni 1
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