Anweisung an die Ortsvorsteher im Kurfürstentum Mainz, zur Abwendung von gemeinen Gefahren dafür Sorge zu tragen, dass ausländische Bettler, Kranke, Landstreicher und Juden an den Grenzen aufgehalten und zurückgewiesen werden.
1772
C 4 Nr. 230/2 Bl. 117
Druck einer Verordnung der kurmainzischen Regierung von 1772 April 22
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3490767