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HStAM Bestand Urk. 75 in Nr. 971

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1379 Mai 16

Originaldatierung

Gegeben nach Crists geburt dryzehinhuendert iar in deme nuene und sibinzigisten iare am Mantag in der Cruzwochen vor unsers Herren uffart

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

In Nr. 971 [1457 April 11] inserierte Urkunde: Heinrich von Bimbach und seine Ehefrau Margarete (Grete) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Metze von Lisberg (Liesberg) der Älteren, ihrer Tochter Elisabeth (Else), beide Nonnen in Blankenau oder dem, der diese Urkunde besitzt, eine Wiese zwischen Großenlüder und Bimbach, die (Gemeitswisen) genannt wird, mit allem Zubehör, so wie er und seine Vorfahren sie bisher besessen haben, für 30 gute, schwere, wohl gewogene Gulden, wie sie in Fulda üblich sind, verkauft haben. Im Fall von Ansprüchen wegen der Wiese werden Heinrichs Vater Ludwig (Lozen) von Bimbach, Heinrichs Schwager Wetzel (Wiczel) Döring (Doringen) zu Lüder und Heinrich (Heinz) von Buttlar (Botteler) zu Lüder als Bürgen bestimmt. Falls notwendig, sollen die Bürgen jeweils mit Knecht und Pferd zum Einlager in eine offene Herberge nach Fulda oder Schlitz kommen. Ausscheidende Bürgen werden binnen Monatsfrist ersetzt; widrigenfalls leisten die verbliebenen Bürgen das Einlager allein. Die Bürgen sollen durch das Einlager schadlos bleiben und von ihren Eiden gelöst werden. Für Heinrich von Bimbach besteht ein jederzeitiges Rückkaufsrecht für 30 Gulden. Die Bürgen versichern, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Siegelankündigung: Heinrich von Bimbach; Friedrich (Fritschen) von Bimbach siegelt für seine Nichte (nyfftel) Margarete von Bimbach; die Bürgen Ludwig von Bimbach, Wetzel Döring zu Lüder und Heinrich von Buttlar zu Lüder). (siehe Abbildungen: 4. und 5. Seite)

Repräsentationen

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