Erlass einer Verordnung durch Abt Joachim von Fulda, wonach auf Beschwerde der Zünfte zu Fulda die inländischen und ausländischen Juden ebenso wie Christen außerhalb der Märkte keinen Hausierhandel betreiben dürfen; die schutzverwandten Juden sollen jedoch mit dem handeln können, das sie zur Lebensnotdurft brauchen.
1665
F 27 A Nr. 22/11 Bl. 13-14
Abschrift einer Verordnung von 1665 Februar 12
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v345084