Erlass einer Verordnung durch die Familie der Riedesel v. Eisenbach in Ausführung von Maßnahmen des Fränkischen und Oberrheinischen Reichskreises zur Verhinderung von Diebereien, wonach durchreisenden verdächtigen Personen, Christen wie Juden, auch Zigeunern und Landstreichern, der Aufenthalt im Lande nicht gestattet werden soll.
1705
F 27 A Nr. 22/1 (Verordnung Nr. 38)
Besiegelte Ausf. der Verordnung von 1705 Februar 26
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