1366 November 16
Datum a. d. 1366 secunda feria post festum s. Martini.
A II, Kloster Hasungen
Widekind v. Ehringen (Eringen) Konventual zu Hasungen bekundet, dass er wegen Bürgschaftsleistung (borgeczoges) der Bauern von Altenhasungen (Alden-) dem Zierenberger (Cyren-) Bürger Siegfried v. Ritte eine Gült von 2 Malter Roggen verkauft habe, die ihm die Konventsherren aus ihrem Gut zu entrichten sich verschrieben haben. Er wolle binnen einem Jahr das Geld aus seiner Pfründe ersetzen, und zur Lösung verwenden, das er den Bauern abzuhandeln vermöge.
Der Propst Werner v. Ahnaberg (zu deme Anenberge).
Ausf., Perg., das abh. spitzovale Siegel ist besch.: nach links sitzende Maria mit dem Christkinde unter Baldachin, unter einem Bogen ein nach links knieender Priester.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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