1432 März 08
des ersten sunnabendes in der fasten
Henrich von Schuctzeberg in dem stenhus, Bürger zu Wolfhagen, bekennt, daß er einen Acker Land im Felde zu Langele (geyt uff den weyg, der baffen deme broke her geyt, ? war der + Kessemensgen) von Junker Wernher von Gudenberg zu Lehen habe, den dieser und seine Erben von ihm für elf rhein. Gulden einlösen können.
Ausfertigung, Pergament, Siegel (des Ausstellers) angehängt, verloren
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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