1226
Or. im Staatsarchiv Darmstadt: A 2 Nr. 78/1
Dekan W[alter] und A[rnold], Kanoniker von St. Peter, Richter der Kreuzfahrer (judices cruce signatorum), bekunden, daß in dem Streit zwischen dem Kloster Eberbach und Johannes, Sohn des Baldemar gen. Blarren von [Gau-] Odernheim (Oternheim), um einige Güter in Hahnheim (Hagenheim), die Baldemar zusammen mit seiner Frau Berta, Mutter des Johannes, für sechs Mark an Eberbach verkauft hatte, wobei die Gegenpartei des Johannes sagte, diese seien dem Kloster lediglich verpfändet worden. Obwohl Eberbach beweisen konnte, daß es die Güter mehr als 33 Jahre aufgrund eines rechtlichen Kaufs besessen hatte, hat es dennoch um des Friedens willen dem Johannes 15 Unzen Pfennige nach dem Rat kluger Männer gegeben, worauf Johannes für sich und seine Erben auf jede Klage für immer verzichtet hat.
Or.: Siegel der beiden Ausst. abhängend, von ersterem nur Bruchstück des Mittelteils, das letztere ab
Abschr. im Oculus Memorie II, fol. 53r Nr. 345 (22, 436)
Rossel, UB Eberbach 1, Nr. 246 S. 393 f.; Baur, Hess. Urk. 2, Nr. 58 S. 67; Meyer zu Ermgassen, Oc. Mem. 1, Verzeichnis Nr. 194 S. 49; Falck, Mainzer Regesten, Nr. 559 S. 306
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3358360