Gerlach, Herr zu Limburg erklärt zur Vermeidung von Streitigkeiten unter seinen Erben, welche seiner Güter Eigentum und welche Lehen sind, nämlich Eigentum die in Mensfelden, welche früher dem Grafen von Sayn gehörten, die bei Weilmünster und Hasselbach und ... (Name fehlt wegen einer Lücke im Pergament), in dem Dorfe Hadamar, in der Grafschaft Cleeberg (Cleberg) im Dorfe Gambach (mit Ausnahme der Versallen) sowie in Ortenberg und Spielberg. Alles Übrige ist Lehen. Siegler: Aussteller.
1288 Januar
1288 in mense Januaris
Ausfertigung, Pergament, Siegel des Ausstellers verletzt; zu 1289 wegen des angenommenen Trierer Stils
Gedruckt: Wyss. Hess. Ub. 3, 353 Nr. 1372 a
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Akte | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2000) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3342922