Bestätigung durch Hans von der Tann des Verkauf seines Anteils am Schloss und Gericht Tann und der Verpfändung von Gütern
1533 April 27
Gescheen und geben sontags noch Gregorii und Christi geburt im funfzehenhunderten und drei und dreissigsten ihare
R I b Fulda (Lehenurkunden von der Tann)
Hans von der Tann (Thann) bestätigt den zur Deckung seiner Schulden getätigten Verkauf seines Anteils am Schloss und Gericht Tann (Than) [Gem. im Lkr. Fulda] an seine Vettern, bittet Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, dieselben damit zu belehnen, und erklärt, dass er zur Wahrung der Rechte seiner Töchter Dorothea, Barbara und Margarete dem Abt eine freie Kemenate, die Badstube und vier Güter in der Stadt Fladungen [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] sowie weitere im Einzelnen aufgeführten Güter als Unterpfand gegeben hat. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG |
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Original | Original |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3331723