Revers Karls Fürst zu Solms, Graf zu Lich, Hohensolms und Tecklenburg und Herr zu Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde bezüglich der Belehnung mit dem Zehnten in Okarben und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm Friedrich, Prinz von Oranien-Nassau und Fürst von Fulda
1804 November 06
... der gegeben ist in unserer stadt Fulda den 6ten des 1804ten iahres
R I b Fulda (Lehenreverse Grafen von Solms)
Karl Fürst zu Solms, Graf zu Lich, Hohensolms und Tecklenburg und Herr zu Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde bestätigt für sich und seine namentlich genannten Mitbelehnten die Belehnung mit dem Zehnten in Okarben (Ocarben) [Gem. Karben, Wetteraukrs.], dem Patronatsrecht der Kirche in Krutzen (Creutzen) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], 32 Morgen Wiese in Hausen (Hauszen) [Gem. und Stadt Frankfurt a. M.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm Friedrich, Prinz von Oranien-Nassau und Fürst von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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