Konsens Heinrichs [von Kranlucken], Abt von Fulda, zum Verkauf auf Wiederkauf von Gütern in Niederbieber durch die Brüder Heinrich und Simon von Haun an die Brüder Nikolaus und Dietrich von Malkes und Versicherung der Verkäufer
1362 November 10
Nach Christs geburt dryczenhundert iar in dem czwey und sechczigistin iare an sent Mertins abinde
R I b Fulda (Lehenconsense von Malkos)
Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bestätigt bestätigt den Verkauf von Lehen in Niederbieber (Nydern Byber) [Ortsteil der Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] durch die Brüder Heinrich (Heincze) und Simon von Haun (Huene) mit Einverständnis ihrer namentlich genannten Brüder für sich und Heinrichs Ehefrau Adelheid an die Brüder Nikolaus und Dietrich von Malkes (Malkosz) und die Belehnung der Käufer mit denselben. Außerdem führt der Abt die Bedingungen für den Wiederkauf und weitere Bestimmungen aus und erklärt, dass alle fuldischen Rechte an den Lehenstücken davon unberührt bleiben. Siegelankündigung. Heinrich und Simon von Haun bestätigen ebenfalls den Verkauf und versichern, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.
Abt, Heinrich und Simon von Haun
Ausfertigung, Pergament, drei anhängende Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3331632