Revers der Brüder Reinhard und Kaspar von Gelnhausen bezüglich der Belehnung mit der Kemenate in Dipperz und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
1510 März 01
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R I b Fulda (Lehenreverse von Gelnhausen)
Die Brüder Reinhard und Kaspar von Gelnhausen (Geilnhausen) bestätigen für sich und ihre unmündigen Brüder Hans und Hermann die Belehnung mit der Kemenate und zwei Hintersiedelgütern in Dipperz (Dipprechts) [Gem. im Lkr. Fulda], fünf Gütern in Wallings (Wallungs) bei Gossharts (Goszharts) [beide Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda], Einkünften in Dietershausen (Ditershusen) [Ortsteil der Gem. Künzell, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Eberhard (Ebert) von Merlau (Merlaw)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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