Veränderung: Es sollen nicht, wie in der Verordnung vom 8. Februar des Jahres aufgeführt, die bestätigten Kaufbriefe an den Grundstücks-Inhaber, sondern an den Sektions-Ingenieur zur Zahlungsanweisung geschickt werden (betreffend den Main-Neckar-Eisenbahn-Bau)
Langen, 1844 Februar 16
nur Xerokopien
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3323402