1369
In iare und tage alse vorgeschrieben stet
1369a
Konrad von Haysberg bekundet für sich und seine Erben, dass er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über zwei Hufen in Dietershausen (Dytrichshusen) erhalten hat. Er versichert, einen Wiederkauf der Hufen durch Heinrich zu gestatten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1369: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Konrad von Haysberg wegen dessen Ansprüchen gegenüber dem Abt für 20 Pfund Heller Fuldaer Währung zwei Hufen mit allem Zubehör am Weyhers-Tor (wiers tor) in Dietershausen (Dytrichshusen), in dem die Haysberg Vogteirechte haben, zum Wiederkauf verkauft hat. Abt und Kloster behalten sich für 20 Pfund Heller Fuldaer Währung ein jederzeitiges Wiederkaufrecht vor, dem nicht widersprochen werden kann. Vom gesamten Rechtsgeschäft ist das Gericht und die Herberge des Abtes ausgenommen (hiran unverschriben). Siegelankündigung des Abtes Heinrich. (Nach Cristis geburt drizenhundert jar in dem nuen und sechzigesten jare des heyligen babepstes und mertelers [!]). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
[Konrad von Haysberg]
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 181v-182r
Vgl. auch Nr. 497.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3297818