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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1637

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1571 Oktober 5

Originaldatierung

... der geben ist Freitags nach Michaelis im funfzehen hunderten ein und siebenzigsten ihare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Balthasar [von Dernbach], bestätigter Abt von Fulda, Propst von Johannesberg und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Clemens Blume aus Künzell (Kindzel) und dessen Ehefrau Katharina mit einer Wiese in Engelhelms, die Riedwiese genannt wird, belehnt haben. Diese stößt an die Grundstücke von Jakob (Jacof) Seng und Johann (Hans) Ackerman, reicht bis an das Wehr und ist umzäunt (rick). Für die Wiese hat Clemens Blume 131 Gulden gezahlt und sie dauerhaft gekauft. Der Vorbesitzer verzichtet auf alle Ansprüche auf diese Wiese. Die Aussteller müssen einem Verkauf oder einer Verpachtung der Wiese zustimmen. Clemens Blume ist für die Instandhaltung des Lehns verantwortlich, das als Ganzes erhalten werden muss. An Michaelis [September 29] ist an die Aussteller ein jährlicher Zins in Höhe von zwei Gnacken zu entrichten. Bei Einhaltung dieser Vorschriften kann das Lehen nicht entzogen werden. Clemens Blume soll sich darüber hinaus keinen anderen Lehnsherrn suchen. Bei Besitzwechsel werden Lehngeld und Handlohn fällig. Rechte und Gewohnheiten der Aussteller bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Rückvermerk

Es sind mehrere Besitzerwechsel aus den Jahren 1651, 1662 und 1702 vermerkt.

Siegler

Propstei Johannesberg, Konvent von Fulda

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide stark beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Gnacken sind geringhaltige Groschen.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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