Auszug aus dem hessischen Landrecht von 1581 über die Frage, ob außer den ehelichen Söhnen auch nachträglich Legitimierte in Ritterlehen nachfolgen können
[1700]
Gen. 121
Lehnhof
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v327567