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HStAD Bestand R 21 J Nr. 3220

Beschreibung

Identifikation

Titel

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass die Juden des Landes einem [auswärtigen] Rabbiner, besonders dem aus Friedberg, keinen Gehorsam leisten sollen, ihre Klagen vielmehr bei der Regierung oder dem zuständigen Amt vorbringen sollen.

Laufzeit

1649

Bestellsignatur

C 4 Nr. 281/1 Bl. 366v-377

Vermerke

Enthält

Bucheintrag, um 1722

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.