Bestätigung von Eigengütern des Klosters Helmarshausen.
1245 Juni 22
Datum anno domini millesimo ducentesimo quadragesimo quinta decima kalendas Julii
A II, Kloster Helmarshausen
Bürgermeister und Rat der Stadt Helmarshausen beurkunden auf Geheiß des Erzbischofs Konrad von Köln, dass die durch den verstorbenen Abt Heinrich von Helmarshausen von tätlicher Beeinträchtigung und Gerichtsbarkeit durch die Stadt ausgenommenen Güter und zwar in der der Kölner Kirche gehörenden Stadtseite, nämlich zwei Mühlen, zwei Fischerhütten und eine Schmiede, nunmehr auch in Bezug auf jede Eigentumsvergabung von der Stadt gelöst worden sind und als Eigenbesitz des Klosters Helmarshausen gelten.
Johannes, Vogt, Rungolfo de Northe, Hugo, Münzmeister, Johannes von Desle, Berthold, Schultheiß
Aussteller
Ausf. Perg., angehängtes Siegel fehlt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v321519