Resolution vom 16.4.1819, wonach bei den dem Oberschulrat untergebenen Lehranstalten von dem Inhalt des Erlasses des großherzoglich- sächsischen Staatsministeriums zu Weimar, 'das teutsch Universitätswesen betreffend' auf eine angemessene den erwarteten Erfolg versprechende Weise Gebrauch gemacht werden soll.
1819-1826
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3202806