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HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 11101

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1441 März 16 Felsberg

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Johann von Ziegenhain bekunden, dass in den Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Waldeck und seinem Sohn Wolrad einerseits und dem Grafen Otto von Waldeck andererseits folgendes verabredet ist: Die dem Grafen Johann von Ziegenhain überreichten Klageschreiben und deren Antworten bleiben in Kraft. Weitere Klagen können innerhallb von vier Wochen vom nächsten Sonntag an gerechnet von einer Partei an die andere geschickt werden, die sie innerhalb weiterer vier Wochen samt ihrer Antwort dem Grafen Johann zustellen muss. Daraufhin werden Landgraf Ludwig und Graf Johann die früheren und die neuen Klagen rechtlich entscheiden. Von den früheren Vergleichen, die weiter in Kraft bleiben, sollen Abschriften beigefügt werden.

Formalbeschreibung

Or., Siegel beschädigt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. Nr. 11100; I, 25

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original