Seelenheilsverfügung des Ritters Heinrich von Rengershausen und seiner Ehefrau Irmgard.
1303 Januar 7
Datum anno domini M°CCC°III° in crastino Epyphanie domini
A II, Kloster Breitenau
Ritter Heinrich von Rengershausen (Reingotshusen) und seine Ehefrau Irmgard bestimmen, dass die vier Stiefel, die sie jährlich aufgrund einer besonderen Freundschaft zum Kloster Breitenau von diesem erhielten ? und zwar nicht aus lehens- oder erbrechtlichen Verpflichtungen, sondern aufgrund besonderer Gunst ? nach ihrem Tod an das Kloster zurückgehen. Ebenso erhält das Kloster dann die Hälfte ihres Hauses in 'Buorn', neben dem Kloster Eppenberg, für ihr eigenes Seelenheil.
Ritter Otto gen. Hund (canis), Johannes, Vizepleban zu Griftede, Nikolaus, Notar des Ritters Otto, Heinrich Scholle, Bauer zu Dissen (Thusen) u. a. mehr
Aussteller, Ritter Otto gen. Hund (canis)
Ausf. Perg., 2 Siegel hängen ab, Nr. 2 stark beschädigt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3143809