Güterverpachtung durch das Kloster Breitenau an Herbord [von Hertingshausen].
1291 Juli 29
Datum anno domini M°CC°LXXXX primo, die post dominica post festum beati Jacobi apostoli
A II, Kloster Breitenau
Abt Bodo von Breitenau und der Konvent bekunden, dass der Streit zwischen einem gewissen Herbord [von Hertingshausen] wie folgt geschlichtet sei: Herbord und seine Erben sollen die Güter in Hertingshausen vom 29. Juni an vier Jahre lang für eine jährliche Abgabe von 20 Schillingen, zwei Gänsen und vier Hühnern besitzen. Nach Ablauf der vier Jahre werden die unbelasteten Güter an das Kloster zurückgegeben. Außerdem wird Herbord mit seinen Erben die Güter des Klosters in Altenbauna (veteri Bune) vom kommenden 29. Juni an zehn Jahre lang besitzen, wofür er dem Kloster jährlich neun Schilling und zwei Hühner geben wird. Nach Ablauf von zehn Jahren wird er diese unbelasteten Güter dem Kloster zurückgeben. Ferner wurde abgemacht, dass Herbord dem Abt zu den festgesetzten Terminen sechs Vogtpfennige zahlt. Wenn Herbord ein Gebäude auf den genannten Gütern errichtet, sind Abt und Konvent nicht verpflichtet, dieses instand zu halten.
Johannes, Pleban zu Gudensberg, Konrad von Uslach, Konrad von Linsingen, Schultheiß, Gerlach von Grifte (Griffede), Heinrich von Ehlen (Elen), Konrad Müller (Molendinarius)
Johannes, Pleban zu Gudensberg, Konrad von Linsingen, Schultheiß
Ausf. Perg., 2 abhängende Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3143808