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HStAM Bestand Urk. 27 Nr. 218

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1339 Mai 17

Originaldatierung

Datum a. d. 1339 in crastino Penthecostes.

Alte Archivsignatur

A II, Kloster Hasungen

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Adelheid von Fridegossen (Fryodegodessen), die bis jetzt in einem freien Hause des Klosters Hasungen in der Oberstrasse der Stadt Wolfhagen wohnte, bekennt, dass sie testamentarisch für die Beleuchtung und den Bau der Laurentiuskapelle des Klosters ihr Hinterhaus - mit Grund und Hofstätte - im Eingang zur Freiheit vor der Burg, wenn man aus der Stadt geht zur Rechten, geschenkt habe mit folgenden Bedingungen. Der jetzige Bewohner Heinr. Fridegossen (Fredegodessen) und seine Nachfolger sollen es zu Waltrecht (jure emphitestico quod zu waltrechte dicitur) innehaben und jährlich zu Martini zu der Schenkerin und ihrer Eltern Seelenheil dem Kloster 6 Schill. schwerer Pfenn. und 1 Schilling dem zeitigen Schultheissen wegen des Landgrafen entrichten. Am 11. Aug. solle der Abt am Altar jener Kapelle eine Messe für die Verstorbenen lesen lassen. Wenn die Erben Haus und Hofstätte veräussern wollen oder nicht richtig zahlen, fallen beide an den Abt zurück. Auch schenkt Adelheid zu ihrem Gedächtnis ihr halbes Haus mit Hofstätten zwischen dem Vorder- und Hinterhaus und einen Zins von 6 ½ Schill. für die von Abt Dietr. v. Helfenberg und dem Konvent gestiftete ewige Tagesmesse auf dem Kreuzaltar im Kloster vor der Krypta, vermacht auch für das Klosterbauamt nach ihrem Tode und dem der Adelh. Hareus v. Korbach (Corbike) und einer anderen Genossin ihr Vorderhaus das. mit Hofstätten und Grund. Die 2 letzteren sollen aber jährlich zu Michaelis der Laurentiuskapelle 1 [Pfund] Wachs liefern. Die beiden Adelheide schenken endlich dem Krankenamt eine mit eigenem Geld erkaufte Gült von 7 Viertel Getreide mit der Bestimmung, dass ihr Jahrestag mit Vigilie und Messe zusammen begangen werde, an welchem der Krankenvorsteher das Geld für das verkaufte Getreide an den Abt und die anwesenden Prester des Klosters einschliesslich der etwa erkrankten und des die Messe pro defunctis lesenden verteilen solle.

Siegler

Werner v. Gudenburg(-borch) und Burkard v. Twiste.

Formalbeschreibung

Ausf., Perg., zwei ziemlich gut erhaltene Siegel wie zu 1339 Januar 09.

Repräsentationen

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