Bestätigung durch Ludwig von Wangenheim des Verkaufs auf Wiederkauf von Einkünften in Haina mit Einlöseklausel
1367 Januar 07
Nach Cristi geburt dryczenhundert iar an dem sibin und sechczigisten iare an dornstage nach dem czwelfften
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Ludwig (Lucze) von Wangenheim (Wangeheym) bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf von Einkünften seiner Güter in Haina (Hayn) [Gem. im Lkr. Gotha] an das Stift Unser Frauen in Eisenach (Isenache) und bekennt, dass er dieses Lehen innerhalb von zehn Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3137290