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HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 1931

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Erklärung Maximilians I. bezüglich der Belehung der Landgrafen von Hessen mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda als Afterlehen durch das Stift Fulda

Datierung

1495 August 02

Originaldatierung

Geben in unnser und des heiligen reichs statt Worms am anndern tag des monets augusti nach Cristi geburde vierzehennhunndert unnd im funnf und newntzigisten unnserr reiche des romischen im zehennden unnd des hunngrischen im sechsten iarenn

Alte Archivsignatur

R I b Fulda (Lehenurkunden Landgrafen von Hessen)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Maximilian I. erklärt, dass die Grafschaften Ziegenhain (Zigenheim) und Nidda (Nidde) weiterhin als Afterlehen vom Stift Fulda an die Landgrafen von Hessen vergeben werden. Vorausgegangen war eine Beschwerde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, über die Belehnung von Wilhelm [II.] dem Mittleren und Wilhelm [III.] dem Jüngeren, beide Landgrafen von Hessen, mit denselben Lehen durch den König und ein darauffolgender Beschluss Maximilians und der beiden Landgrafen, die Rechte des Stiftes Fulda zu wahren. Siegelankündigung.

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original