Erklärung Maximilians I. bezüglich der Belehung der Landgrafen von Hessen mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda als Afterlehen durch das Stift Fulda
1495 August 02
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R I b Fulda (Lehenurkunden Landgrafen von Hessen)
Maximilian I. erklärt, dass die Grafschaften Ziegenhain (Zigenheim) und Nidda (Nidde) weiterhin als Afterlehen vom Stift Fulda an die Landgrafen von Hessen vergeben werden. Vorausgegangen war eine Beschwerde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, über die Belehnung von Wilhelm [II.] dem Mittleren und Wilhelm [III.] dem Jüngeren, beide Landgrafen von Hessen, mit denselben Lehen durch den König und ein darauffolgender Beschluss Maximilians und der beiden Landgrafen, die Rechte des Stiftes Fulda zu wahren. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3137230