Graf Gerhard von Diez ('Detse') gelobt zugleich für seine Nachfolger in die Hände des Dekans und Kapitels des St. Marienstifts zu Diez, die Verleihung der Pfründen gemäß der zwischen ihm und dem Stift aufgerichteten Urkunde vorzunehmen und deren Wortlaut mit keinen Spitzfindigkeiten zu schwächen. Auch verspricht er, zu dem Stift nur jemand bei Vakanz einer Pfründe zu providieren und die Kanoniker des Stifts bei allem Recht zu lassen. - Siegel des Ausstellers.
1299 Februar 22
D. 1299, in die beati Petri apostoli
Ausfertigung, Pergament. Das abhängende Siegel ab. - Rückvermerk (14. Jh.): 'Promissio comitis, quod nemini conferat prebendam, nisi vacent'. Rückvermerk des 17. Jh. - Kopie (17. Jh., nach beglaubigter Kopie des Notars Johann Konrad Scheffer von Leun vom 26. Oktober 1628): J. und Ae. Gelenius XXIX, 605. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 335
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3131040