Verurteilung des Juden Salmen zu Lindheim vor dem Schöffengericht daselbst zu einer Buße von fünf Gulden wegen Missachtung eines ganerbschaftlichen Gebots.
1615
F 23 A Nr. 625/8 Bl. 78v
Protokolleintrag von 1615 März 24
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v311943