Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass Juden des Landes an Sonn- und Feiertagen nicht mehr in Frankfurt 'passiert' werden sollen, sofern sie nicht nur durchreisen wollen.
1705
C 4 Nr. 281/1 Bl. 369v
Bucheintrag, um 1722
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v311922