Verordnung: Um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, ist es notwendig, dass im Ort zugezogene Dienstboten männlichen wie weiblichen Geschlechts sich umgehend bei der Polizei melden, ihren gültigen Pass dort gegen einen Ausweis abgeben und den Pass erst wieder erhalten, wenn die Personen den Ort ordnungsgemäß verlassen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Gießen, 1811 Juni 11
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3106583