Verordnung: Gemäß den vorliegenden Vorschriften werden bei zu erstattenden Berichten kurze und sachlich gegliederte, pflichtmäßige Berichte erwartet. Auch übermäßige Höflichkeitsformeln haben zu unterbleiben
Mainz, 1783 Juni 12
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v309531