1427 Februar 10
ipso die Scolastice
A 3 Nr. 7/14
A 3 Altenbuseck, 1427-02-10
Heinrich d. Ä. und Heinrich d. J. sowie Konrad, Gevettern und Brüder v. Elkerhausen, bekunden: Sie sind dem Werner v. Buseck und dessen Ehefrau Kunzel eine Summe von 170 Gulden Wetzlarer Währung schuldig geworden. Dafür haben sie ihm ihren freien Stadelhof am Kirchhof zu Alten-Buseck zusammen mit dem zu Rödgen (Rodde) belegenen Zubehör verpfändet, wie es bisher an Johann v. Buseck und dessen Eidem Siegfried verpfändet war. Die Wiederlösung wird vorbehalten.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, von den 3 an Pergament-Streifen anhang. Siegeln Nr. 1 am Rand leicht beschädigt, die anderen gut erhalten; war StAD, A 3 Nr. 7/14
Regest: Lindenstruth, Urkunden, S. 203 Nr. 29
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3081605