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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 846

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1432 April 4

Originaldatierung

... der geben ist zu Hoeste am Fritage nach dem Sontage als man in der heiligen kirchen singet Letare nach Crists geburt viertzehundert und darnach in dem czweyunddrissigesten jaren

Alte Archivsignatur

1432 April 4 a

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und zur Hälfte an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Engelhard von Buchenau an Konrads Stelle von Johann 101,25 Gulden für die letzte Weihnachten [1431 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Ausstellungsort: Hoechst. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841, 842 und 845.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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