Das Stift Immichenhain überlässt seinen Grundhörigen seine Güter in Sachsenhausen.
1306 Dezember 18
in die dominica, quando cantatur memento nostri d[omine]
A II, Kloster Immichenhain
Propst Johann, Meisterin Adelheid von Aschenbach und der Konvent des Stifts Immichenhain machen bekannt, dass sie ihre Güter in Sachsenhausen ihren Grundhörigen, nämlich Friedrich und seinen Nachbarn in Sachsenhausen sowie deren Erben beiderlei Geschlechts zu erblichen Besitz auf ewig zugestanden haben. Diese haben dafür dem Stift jährlich am Epiphaniefest einen Zins, an den Werktagen der Fastenzeit Hühner und in der Erntezeit Käse zu liefern sowie andere gewohnte Rechte zu erfüllen. Es folgen weitere Detailvereinbarungen.
Aussteller
Ausf. Perg., leichte Brandschäden, 2 angehängte Siegel fehlen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3032263