Schiedsspruch über Güter des Konvents zu Wiesenfeld in Butzbach
1527 Mai 11
Gegeben zu Aroldessen am eilften tag des monts May anno 1527.
Philipp d. Ä. Graf zu Waldeck (Waldeckenn) erkennt in dem Streit mit dem Komtur, Prior und Konvent zu Wiesenfeld (Wesentfelt) wegen der Lehensgerechtigkeit an deren Gütern zu Butzebach (Buetzpache) den Schiedsspruch des hessischen Marschalls Hermann von der Malsburg (Malspergk) an, verzichtet auf die Ansprüche an dem Lehenrecht und verspricht, die Johanniter bei ihrem alten Herkommen bleiben zu lassen. Siegler: Aussteller mit seinem Sekret.
(A) Ausf. Papier. Unter dem Umbug aufgedrücktes S. Stern (8). Auf dem Spangenhelm off. Flug, beiderseits mit dem Schildbild belegt. U a. Bd.: S o PHI-LI-PS o CM-... - VC(?)-IN(?) W-ALDECK.
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